Version 1 (11. November 2015)

1 Angebot auf www.alpinecoworking.com

Alpine Co-Working ist ein Angebot von Alpine Co-Working GmbH, Obere Zäune 19, 8001 Zürich, Schweiz (nachfolgend „Alpine Co-Working“) und stellt auf www.alpinecoworking.com (nachfolgend „Website“) Angebote zu Unterbringung, Co-Working, Workshops oder Kombinationen davon zur Verfügung (nachfolgend „Angebote“). Dabei handelt es sich um Angebote, für welche Alpine Co-Working als Veranstalterin in eigenem Namen agiert.

2 Anwendungsbereich, Geltung und Änderungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Alpine Co-Working und dem Kunden. Diese AGB gelten als vom Kunden gelesen und akzeptiert, wenn der Kunde ein Angebot über die Website bucht. Wenn der Kunde die AGB ablehnt, darf er keine Buchung vornehmen.

2.2 Alpine Co-Working kann diese AGB jederzeit anpassen. Der Kunde sollte deshalb diese AGB vor jeder Nutzung der Website prüfen. Der Kunde ist bei einer Nutzung und Buchung an die dann anwendbaren AGB gebunden.

3 Abschluss eines Vertrages über Angebote

3.1 Die Angebote auf der Website qualifizieren nicht als rechtlich verbindliche Angebote von Alpine Co-Working, sondern erst die Buchungsanfrage des Kunden ist ein verbindliches Angebot für einen konkreten Vertragsabschluss, welches Alpine Co-Working bei Verfügbarkeit mit der Buchungsbestätigung annimmt. Änderungen können anschließend grundsätzlich nur noch gemäß Ziffer 5 dieser AGB erfolgen.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass er (a) zum Abschluss von verbindlichen Verträgen fähig sowie mindestens 18 Jahre alt ist und (b) alle übermittelten Angaben korrekt und vollständig sind.

3.3 Der Kunde verzichtet auf ein Widerrufsrecht soweit gesetzlich zulässig.

3.4 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie von Alpine Co-Working oder dem vermittelten Anbieter ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

4 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

4.1 Die Preise sind aus den jeweils aktuellen Preislisten auf der Website ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer. Sofern sich die Buchung aus mehreren Bausteinen zusammensetzt, werden die Preise der Bausteine zu einem Gesamtpreis addiert. 

4.2  Für Preisänderungen ist Ziffer 7 dieser AGB maßgebend.

4.3  Grundsätzlich muss der gesamte Preis sofort bei der Buchung bezahlt werden, außer es ist explizit vorgesehen, dass bei der Buchung nur eine Anzahlung und später erst die Restzahlung fällig ist, oder dass erst vor Ort bezahlt werden muss.

4.4 Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, kann Alpine Co-Working vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäß Ziffern 4.5 und 4.6 dieser AGB sowie Annullationskosten gemäß Ziffer 5 dieser AGB geltend machen.

4.5 Alpine Co-Working kann Gebühren für die Beratung und Reservation verrechnen. Diese werden spätestens vor der Buchung mitgeteilt.

4.6 Alpine Co-Working kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag verrechnen.

5 Änderungen, Annullation und Nichtantritt von Angeboten durch den Kunden

5.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind Alpine Co-Working per Email oder Brief mitzuteilen. 

5.2 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen kannAlpine Co-Working eine Bearbeitungsgebühr von bis zu  80 CHF pro Kunde resp. maximal 160 CHF pro Auftrag verrechnen. Diese wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

5.3 Bei Annullation des ganzen gebuchten Angebots oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, Alpine Co-Working erhebt die folgenden Annullationskosten, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist.

Bis 15 Tage vor Beginn: 50 % des Preises
14 – 1 Tage vor Beginn: 100% des Preises
Bei Nichtantritt: 100% des Preises

Spezialpakete (z.B. Microsoft BizSpark Paket) sind in keinem Fall rückerstattbar. 

5.4 Andere Bedingungen sind möglich. Alpine Co-Working teilt diese bei der Buchung mit.

5.5  Alpine Co-Working empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschließen.

6 Ersatzteilnehmer

6.1 Annulliert der Kunde das gebuchte Angebot, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern er dies Alpine Co-Working rechtzeitig mitgeteilt hat und dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzteilnehmer muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. 

6.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4 dieser AGB haften der Kunde und der Ersatzteilnehmer solidarisch.

7 Vertragsänderungen durch Alpine Co-Working

7.1 Alpine Co-Working behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Angebote nach der Buchungsanfrage zu ändern. Alpine Co-Working orientiert den Kunden darüber vor der Buchungsbestätigung.

7.2 Alpine Co-Working behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Beginn des Angebots aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Alpine Co-Working bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8 Annullation des Angebots durch Alpine Co-Working

8.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann Alpine Co-Working vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäß Ziffern 4.5 und 4.6 dieser AGB sowie die Annullationskosten gemäß Ziffer 5 dieser AGB und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

8.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Alpine Co-Working das Angebot wie folgt absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist:

- bis 15 Tage vor Beginn des Angebotes bei Angeboten von mehr als 6 Tagen Dauer
- bis 7 Tage vor Beginn des Angebotes bei Angeboten mit einer Dauer von 2 bis 6 Tagen
- bis 48 Stunden vor Beginn des Angebotes bei Angeboten in Form von Tagesveranstaltungen

8.3 Das Angebot kann jederzeit infolge höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Maßnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung des Angebots verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet Alpine Co-Working dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatz-Angebot an. Ist dieses billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

9 Abbruch des Angebots durch den Kunden

9.1 Bricht der Kunde das Angebot vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie Alpine Co-Working nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

9.2 Alpine Co-Working empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

10 Beanstandungen während dem Angebot

10.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung zu melden und es ist unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von Alpine Co-Working gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen ließ.

10.2 Will der Kunde Forderungen gegen Alpine Co-Working als Veranstalter geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Ende des Angebots per Einschreiben zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

11 Haftung

11.1 Sofern Alpine Co-Working Veranstalterin ist, haftet Alpine Co-Working für das von ihr veranstaltete Angebot im Rahmen der Art. 14 ff. des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen für die sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Leistungen. Alle darüber hinaus gehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

11.2 Alpine Co-Working haftet insbesondere nicht für vergeblich getätigte Ausgaben und Stornokosten für vom Kunden unabhängig oder nicht über Alpine Co-Working gebuchte Leistungen, welche er bei berechtigten Annullationen von Alpine Co-Working gemäß Ziffer 8 dieser AGB nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte (z.B. unabhängig gebuchte Hin- und Rückreise zu von Alpine Co-Working infolge nicht Erreichung der Mindesteilnehmerzahl annulliertes Angebot). Alpine Co-Working haftet weiter unter anderem nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch. 

11.3 In keinem Fall haftet Alpine Co-Working für unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, wie unter anderem aber nicht abschließend höhere Gewalt, Streiks,  terroristische Ereignisse oder behördliche Maßnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren.

11.4 Für andere als Personenschäden ist die Haftung von Alpine Co-Working auf maximal den zweifachen Preis des Angebots beschränkt, sofern Alpine Co-Working den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

11.5 Alpine Co-Working empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

11.6 Von Alpine Co-Working stammende Angebote und Informationen auf der Website werden in gutem Glauben veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Alpine Co-Working kann jedoch weder die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Legalität dieser Information garantieren, noch dass die angebotenen Leistungen effektiv dem Beschrieb entsprechen, sofern sie durch andere Leistungsträger zur Verfügung gestellt werden, wie unter anderem Hotels. Deswegen wird jegliche Haftung für Fehler oder Unvollständigkeit ausgeschlossen.

12 Ombudsman

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Alpine Co-Working sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4600 Olten.

13 Datenschutz

13.1 Alpine Co-Working verpflichtet sich zum Schutz der vom Kunden gesammelten Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

13.2 Alpine Co-Working bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages, zur Übermittlung an Leistungserbringer für die gebuchten Leistungen sowie zur Versendung von Newslettern über neue Angebote. Daten über die Nutzung der Website werden ausschließlich zur anonymen statistischen Auswertung bearbeitet.

13.3 Alpine Co-Working zieht zur Leistungserbringung Drittunternehmen bei. Alpine Co-Working macht die übermittelten Personendaten des Kunden diesen zur Leistungserbringung beigezogenen Drittunternehmen (u.a. vermittelte Anbieter, Leistungserbringern für Angebote, Zahlungsabwickler, Hosting-Providern, IT-Dienstleistern, Telekommunikationsdienstleistern, Webanalytikanbietern) zugänglich. Für darüberhinausgehende Zwecke werden Daten Drittunternehmen nur in anonymisierter Form zugänglich gemacht (zum Beispiel AdServer-Anbietern). Gewisse Datenempfänger befinden sich unter Umständen in Ländern, in welchen eine mit der Schweiz adäquate Datenschutzgesetzgebung fehlt. Alpine Co-Working trifft aber geeignete Maßnahmen für einen entsprechenden Schutz.

13.4 Der Kunde erklärt sich mit in dieser Ziffer 15 beschriebenen Datenbearbeitungen und -bekanntgaben einverstanden.

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich materielles Schweizer Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte in der Stadt Zürich, Schweiz zuständig. Alpine Co-Working ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch vor den ordentlichen Gerichten am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.